• Plöner See
  • GedMatch
  • Bordesholm 2022
  • Kieler Förde
  • NOK Wittensee Ostsee
  • Lucht Langwedel
  • Passagierliste
  • Grabsteine 1
  • USA Zensus
  • Hochzeit Hauschildt
  • FTM 2020
  • Kirchenbuch 1
  • Feldt Kluft Stammbaum
  • Hochzeit Voss
  • Grabsteinkarte

Arbeits-Gemeinschaft Genealogie Schleswig-Holstein e.V. (AGGSH e.V.)  -  Seit 2003 Informationsdrehscheibe für Genealogie / Familienforschung in der Mitte Schleswig-Holsteins

Das Fürstentum Lübeck ist, wenn auch mit manchen Territorialveränderungen, der Länderbesitz des vormaligen Bischofs von Lübeck, dessen Würde im Laufe der Zeit an die jüngere Linie des Gottorfer Herzogshauses gekommen ist.

Um die Mitte des 10. Jahrhunderts errichtete der Kaiser Otto I. zur Förderung des Christentums unter den heidnischen Wenden einen bischöflichen Sitz in der holsteinischen Stadt Oldenburg. Dieses Bistum ist seit der großen Christenverfolgung im Jahre 1066 auf längere Zeit gänzlich eingegangen.

Erst im folgenden Jahrhundert wurde es durch Vicelin wieder hergestellt, welcher am 11. Oktober 1149 zum Bischof von Oldenburg geweiht und dem 1151 von Heinrich dem Löwen, Herzog von Sachsen, die nachgesuchte Belehnung erteilt wurde.

Das Bistum wurde mit einem Länderbesitz namentlich in der Gegend rund um Eutin ausgestattet.

Mit Bewilligung des Herzogs verlegte Bischof Gerold, Vicelin's Nachfolger, den Bischofssitz im Jahre 1163 von Oldenburg nach Lübeck, wodurch Gerold der erste Bischof von Lübeck wurde.

Der Herzog und der Bischof begaben sich gemeinsam nach Lübeck.

Hier wies der Herzog dem Bischof den Platz zum Bau einer Domkirche, eines Klosters u.s.w. an und stiftete 13 Präbenden für 12 Geistliche (Domherren) und einen Probst. Der Graf Adolf von Holstein schenkte dem Bischof zum Unterhalte der Domherren u,a. die Dörfer Ober- und Nieder-Büssau, Genin, Hamberge und Hansfelde.

Der Herzog Heinrich Heinrich schenkte ihnen auch Zehnten in den Distrikten Lütjenburg, Oldenburg, Ratekau, Süsel und andere Einnahmen. Der Bischof gründete nun in Eutin in der Mitte seines Gebietes einen bischöflichen Hof.

Seit der Auflösung des sächsischen Herzogtums durch den Sturz Heinrichs des Löwen scheint der Bischof als unmittelbarer Reichsfürst angesehen worden zu sein.

Er blieb aber wegen seines im Herzogtum Holstein gelegenen Gebietes holsteinischer Landsasse und Mitglied des holsteinischen Landtages.

Seit 1568 dehnte er diese Reichsunmittelbarkeit auch auf seine holsteinischen Stiftslande aus und regierte diese, trotz des Widerspruchs der holsteinischen Landesherren, als uneingeschränkter Herr.

Etwas länger dauerte die holsteinische Landeshoheit über die im Herzogtum belegenen Besitzungen des domcapitels und des 1309 vom Bischof Burchard durch Verwandlung der Parochiekirche in eine Collegiatkirche errichteten Collegiatstiftes zu Eutin. Das Collegiatstift bestand bei Einbeziehung des Dekanats ursprünglich aus 6 Präbenden und wurde, außer mit anderen Einkünften, mit denen der bisherigen Stadt- oder Parochialkirche dotiert. Eutin wurde allmählich die ständige bischöfliche Residenz.

Nach der Reformation von 1524 bis 1561 faßte 1553 das Domcapitel den Beschluß, daß die Bischofswahl nicht mehr der Billigung des Papste unterliege. Seitdem wählte es gewöhnlich weltliche Fürsten zu Bischöfen. 1586 erwählte es zum ersten Mal einen Prinzen aus dem Holsteinisch-Gottorfischen Hause (Johann Adolf) zum Bischof. Das Bischofsamt blien seit der Zeit bei diesem Hause. Auf dem Verhandlungswege wurde 1647 die Säcularisation des Bistum verhindert. Im westfälischen Friedeern von 1648 wurde es als Bistum der evangelischen Kirche bestätigt. Nachdem der Vertrag von 1647 erloschen war, wählte das Domcapitel 1756 den dänischen Prinzen Friedrich, den Sohn des Königs Friedrich V., zum Koadjutor. Das Königl. dänische Haus gelangte 1773 in Folge des mit Rußland geschlossenen Vergleich in den Besitz des Herzogl. Holstein-Gottorfischen Anteil des Herzogtum Holstein.

Die von Dänemark an Rußland abgetretenen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst wurden, ehe sie noch dem Hause Holstein-Gottorf übergeben waren, von der älteren Gottorfischen oder Kaiserlich Russischen Linie der ihr nahe verwandten jüngeren Gottorfische Linie, und zwar zunächst an den damaligen Bischof von Lübeck, den Herzog Friedrich August, überlassen. 1785 wurde nach dem Ableben des Herzogs und Bischofs Friedrich August der Herzog Peter Friedrich Ludwig Nachfolger als Bischof von Lübeck. Herzog und Bischof Peter Friedrich Ludwig war gleichzeitig Landesherr im Herzogtum Oldenburg. Er starb 1829.

Das Bistum Lübeck wurde 1802 durch die Friedensschlüsse von Amiens und Luneville säkularisiert. Durch den Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25.Februar 1803 wurde dem Herzog von Holstein-Oldenburg das Bistum und Domcapitel Lübeck als Entschädigung für die Aufhebung des Elsflether Weserzolls zugeteilt. Nach weiteren Verhandlungen mit den vermittelnden Mächten wurde durch die Convention vom 6.April 1803 das Stift in ein weltliches Fürstentum umgewandelt. Das Fürstentum bestand aus den Besitzungen und Güter des bisherigen Lübecker Domcapitels (die Großvogtei) wie auch die Güter des Eutinischen Collegiatstifts. Das ehemalige Bistum und jetzige Fürstentum Lübeck wird als ein selbständiges Land des Herzogtums und späteren Großherzogtums Oldenburg verwaltet. Diese Verbindung wurde erst durch das Gesetz zur territorischen Neuordnung (Großhamburg-Gesetz) vom 26.Januar 1937 aufgehoben. Aus dem früheren Fürstentum Lübeck wurde nunmehr der preußische Landkreis Eutin.

Durch den am 8. April 1804 zwischen dem Fürstentum und der Stadt Lübeck geschlossenen Ausgleichs-und Austauschvertrag kam an das Fürstentum das Dorf Wilmsdorf, während die innerhalb ihrer Landwehr gelegenen ehemaligen Domcapiteldörfer Genin, Vorrade, Ober-und Nieder-Büssau, sowie auch die im s.g. Travemünder-Winkel belegenen Domcapiteldörfer Ivendorf, Rodten, Teutendorf, Gneversdorf, der Hof Dänischburg und eine Hufe an die Stadt Lübeck gingen.

Durch diesen Vertrag wurden zwar auch die Dörfer Gleschendorf (Stadt Lübeckscher Anteil), Kesdorf, Röbel, Scharbeutz und eine Hufe in Wulfsdorf an das Fürstentum Lübeck abgetreten, jedoch nur die gutsherrlichen Rechte, während die Landeshoheit bei Holstein verblieb.

Bis 1842 kam es zu keinen weiteren Gebietsveränderungen.

(Autor: Johannes Witt)